Personal, das Ihren Fahrplan hält.

Als Eisenbahnverkehrsunternehmen können Sie sich Ausfälle nicht leisten. Wir stellen Ihnen geprüfte Triebfahrzeugführer/innen zur Verfügung — für einen Umlauf, eine Schichtwoche oder eine ganze Fahrplanperiode.

Leistungen

Drei Wege, Ihre Lücke zu schließen

Jeder Bedarf ist anders. Deshalb legen wir uns nicht auf ein Modell fest, sondern auf das, was Ihren Betrieb am Laufen hält.

Kurzfristige Überlassung

Längerer Krankheitsausfall, Personallücke im Umlauf, plötzlicher Mehrbedarf: Wenn der Start schnell gehen muss, prüfen wir sofort, wen wir verfügbar haben — auch nachts und am Wochenende.

Langfristige Überlassung

Neue Verkehre, Elternzeit, Ruhestandswelle: Für planbare Personallücken stellen wir Lokführer/innen, die über Monate zu Ihrem Team gehören und Ihre Strecken kennenlernen.

Individuelle Lösungen

Rufbereitschaft, Wochenendabdeckung, Baustellenverkehre oder Personal für ein einzelnes Projekt — wir bauen das Modell um Ihren Bedarf herum.

Qualitätssicherung

Wen Sie bekommen — und was wir vorher prüfen

Die Grundqualifikation muss stimmen, bevor wir Ihnen ein Profil schicken — das prüfen wir vorab und dokumentieren es vollständig. Streckenkunde und Baureihen sind ein anderes Thema; dazu unten mehr.

  • Gültiger Triebfahrzeugführerschein nach TfV und passende Zusatzbescheinigung
  • Aktuelle Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchung sowie regelmäßige Fortbildung
  • Vorhandene Baureihen- und Streckenkenntnisse erfassen wir und gleichen sie mit Ihrem Bedarf ab
  • Vollständige Dokumentation — jederzeit für Ihre Auditierung verfügbar

Streckenkunde und Baureihen: realistisch betrachtet

Lokführer/innen, die Ihre Strecken und Ihren Fuhrpark bereits kennen, sind der Idealfall — und wir suchen gezielt danach. In der Praxis lassen sie sich aber selten passgenau finden. Üblich ist deshalb, dass die Baureihen- und Streckenkundeschulung direkt bei Ihnen stattfindet: kompakt zu Einsatzbeginn oder in den ersten Wochen. Das planen wir von vornherein mit ein, statt Ihnen eine Besetzung zu versprechen, die wir nicht halten können.

Wir übernehmen die Arbeitgeberrolle

Unsere Triebfahrzeugführer/innen sind bei uns fest und unbefristet angestellt. Für Sie bedeutet das: kein Personalaufbau, keine Lohnabrechnung, kein Kündigungsrisiko.

  • Anstellung, Entgelt und Sozialabgaben liegen bei uns
  • Ein Stundensatz, in dem Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge bereits enthalten sind
  • An- und Abreise tragen Sie als Auftraggeber; die Unterkunft im Personenverkehr wir, im Güterverkehr Sie
  • Ein fester Ansprechpartner über den gesamten Einsatz

Bedarf schildern

Ablauf

Vier Schritte bis zum Einsatz

Anfrage

Zeitraum, Region, Baureihe, Anzahl. Je konkreter, desto schneller unsere Antwort.

Abgleich

Wir prüfen Qualifikation und Verfügbarkeit gegen Ihren Bedarf und klären den Einweisungsaufwand.

Angebot

Sie erhalten Profile und einen Stundensatz, in dem alle Zuschläge bereits enthalten sind.

Einsatz

Überlassungsvertrag, Einweisung, Fahrt. Wir bleiben während des gesamten Einsatzes erreichbar.

Häufige Fragen

Was Kunden uns vorab fragen

Wie schnell können Sie liefern?

Das hängt vom Einsatzgebiet, der Verfügbarkeit und davon ab, wie viel Einweisung Ihr Einsatz voraussetzt. Bei passender Qualifikation können wir sehr kurzfristig reagieren — wir sind dafür 24/7 erreichbar. Was wir nicht tun: Ihnen eine Zusage geben, die wir nicht halten können. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen realistisch, was geht.

Was kostet die Überlassung?

Der Stundensatz richtet sich nach Qualifikation, Einsatzdauer und Region. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind darin bereits enthalten — es gibt also keine Überraschung auf der Rechnung, wenn ein Einsatz auf einen Feiertag fällt.

Bei Reise- und Übernachtungskosten gelten zwei Regeln:

  • An- und Abreise trägt immer der Auftraggeber — unabhängig von der Verkehrsart.
  • Unterkunft übernehmen wir im Personenverkehr. Im Güterverkehr liegt auch sie beim Auftraggeber.

Was für Ihren Fall gilt, steht vor Einsatzbeginn schriftlich im Angebot.

Gibt es eine Mindestabnahme?

Ja. Wir arbeiten mit einer Mindestabnahme von 160 Stunden pro Monat je überlassener Person. Das entspricht etwa einer Vollzeitstelle.

Der Grund ist einfach: Unsere Lokführer/innen sind bei uns fest und unbefristet angestellt und bekommen ihr Gehalt unabhängig davon, wie viele Schichten abgerufen werden. Eine verlässliche Auslastung ist die Voraussetzung dafür, dass wir sie fair bezahlen und langfristig halten können — und damit auch dafür, dass Sie beim nächsten Bedarf wieder jemanden bekommen.

Für kürzere oder unregelmäßige Bedarfe sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen offen, ob sich etwas darstellen lässt, statt Sie in ein Modell zu drängen, das für keine Seite passt.

Gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?

Ja. Die Überlassung erfolgt auf Basis eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags nach den Regelungen des AÜG, inklusive der dort vorgesehenen Höchstüberlassungsdauer und Equal-Pay-Regelungen. Die Vertragsunterlagen bekommen Sie vor Einsatzbeginn.

Können wir Lokführer/innen später übernehmen?

Grundsätzlich ja. Wenn jemand bei Ihnen gut aufgehoben ist und selbst wechseln möchte, stellen wir uns dem nicht in den Weg. Die Konditionen dafür klären wir individuell und fair — für alle drei Seiten.

In welchen Regionen setzen Sie ein?

Bundesweit. Unser Sitz ist in Wahlstedt in Schleswig-Holstein, unsere Triebfahrzeugführer/innen setzen wir in ganz Deutschland ein. Die An- und Abreise zum Schichtblock trägt dabei der Auftraggeber, die Unterkunft im Personenverkehr wir.

Wie läuft die Abrechnung?

Grundlage sind gegengezeichnete Stundennachweise, mindestens jedoch die vereinbarten 160 Stunden pro Monat und Lokführer/in. Liegen die abgerufenen Stunden darüber, werden sie zusätzlich abgerechnet.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Rechnung je Abrechnungszeitraum — keine Pauschalen, deren Zusammensetzung hinterher niemand mehr rekonstruieren kann.

Anfrage

Schildern Sie uns Ihren Bedarf

Wir melden uns schnellstmöglich zurück — bei dringenden Fällen am selben Tag. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenlos.

Gut zu wissen vorab: Wir arbeiten mit einer Mindestabnahme von 160 Stunden pro Monat je überlassener Person. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind im Stundensatz enthalten.

Damit sagen wir es lieber jetzt als im dritten Gespräch. Passt das nicht zu Ihrem Bedarf, rufen Sie trotzdem an — wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich etwas darstellen lässt.

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